Wir weisen darauf hin, dass wir als Wahlärzte keinen Vertrag mit den Kassen haben und daher nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Sie zahlen als Patient oder Patientin die Behandlung zunächst selbst, können jedoch einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Kasse stellen.
Bitte informieren Sie sich hinsichtlich der Modalitäten einer Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.